Aura Negotiation Consulting

AGB

Mit dem schriftlichen Auftrag zur Durchführung eines Trainings oder anderer Events durch Aura Negotiation Consulting stimmt der Kunde den untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Aura Negotiation Consulting zu.

Urheberrechte

Der Kunde erkennt das Urheberrecht von Aura Negotiation Consulting (fortan Aura) an den von Aura erstellten Leistungen (Trainingsunterlagen und Inhalten) an. Dasselbe gilt für Audio sowie grafische Aufzeichnungen der Trainingsmaterialien und Leistungen. Der Kunde benötigt die vorherige, explizite schriftliche Zustimmung von Aura für die Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Leistungen durch den Kunden.

Anmeldung

Dem Kunden ist es möglich, sich entweder 1) online über das Buchungsformular der Aura-Website oder 2) schriftlich via Mail anzumelden. Falls sich der Kunde nicht über einen der beiden genannten Wege anmelden möchte, wird der Teilnehmername, die vollständige Unternehmens- und Rechnungsanschrift inklusive Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse benötigt. Die Anmeldung des Kunden ist generell verbindlich und es gelten die auf den Trainingsmodulen angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Buchung. Nach der Buchung erhält der Kunde umgehend eine Buchungsbestätigung. Falls nicht genügend Teilnehmerplätze verfügbar sind, benachrichtigt Aura den Teilnehmer umgehend.

Aura stellt die Teilnahmegebühren direkt im Anschluss der Buchung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen in Rechnung. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail.

Zahlungsbedingungen

Trainings, Events & Workshops sind innerhalb von 30 Tagen nach dem digitalen Rechnungseingang ohne Abzug auf das entsprechend in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, sind die gelisteten Preise auf unserer Webseite oder dem entsprechenden Angebot zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gültig.

Der Kunde kommt mit dem Zugang einer Mahnung in Zahlungsverzug, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Zugang und der Fälligkeit der eigentlichen Rechnung und dies unabhängig von einer Mahnung. Bei Zahlungsverzug wird der gesamte Rechnungsbetrag mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.

Trainings- und Event-Leistungen

Soweit nicht anders vereinbart, beinhalten die entsprechenden Teilnahmegebühren bei Trainings und Events vor Ort 1) umfangreiche Trainingsdokumente, 2) Getränke und Snacks, 3) ein gemeinsames Mittagessen pro vollem Veranstaltungstag, 4) ein gemeinsames Abendessen am ersten Tag des Trainings. Bei digitalen Trainings beinhalten die Teilnahmegebühren die Trainingsunterlagen als PDF Dokument.

Teilnahmestornierung

Aura akzeptiert nur schriftliche Teilnahmestornierungen durch den Kunden. Sollte die Stornierung durch den Kunden bis zu vier Wochen vor Trainingsbeginn erfolgen, so ist die Stornierung kostenlos und es entfallen die entsprechenden Teilnehmerkosten. Sollte die Stornierung jedoch innerhalb der vier Wochen vor Trainingsbeginn erfolgen, wird der volle Teilnehmerbeitrag fällig.

Falls der Teilnehmer verhindert ist und nicht an dem Training teilnehmen kann, ist der Teilnehmer berechtigt, schriftlich und ohne zusätzliche Kosten einen ihn vertretenden Ersatzteilnehmer anzugeben. Dieser Ersatzteilnehmer muss schriftlich bestätigen, dass er für den gesamten Teilnehmerbeitrag haftet. Dies stellt den ursprünglichen Teilnehmer jedoch nicht von der Zahlungspflicht des Teilnahmebeitrags frei. Zusätzlich ist es zulässig, ohne zusätzliche Kosten auf einen späteren Termin, nach gemeinsamer Abstimmung und Prüfung der Verfügbarkeiten durch Aura, umzubuchen.

Absage durch Aura

Der Kunde akzeptiert das Recht von Aura, die Veranstaltung durch Gründe, die nicht von Aura selbst zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Ausfall des Dozenten) sowie aufgrund zu geringer Teilnahmeauslastung zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert. Bei einer Absage werden alle bereits bezahlten Teilnahmegebühren schnellstmöglich durch Aura zurückerstattet.

Ausgeschlossen sind weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die aus der Änderung oder Absage der Veranstaltung resultieren, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen. Dies gilt auch für anfallende Reisekosten wie beispielsweise Hotel-, Flug- und Bahnkosten.

Vorbehalt von Trainingsänderungen

Der Kunde akzeptiert das Recht von Aura, Veränderungen (inhaltlich, methodisch und organisatorisch) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, solange diese Veränderungen den Nutzen der Veranstaltung für den Kunden nicht substanziell einschränken. Aura behält sich zudem das Recht vor, Dozenten bei Notwendigkeit durch gleich oder höher qualifizierte Dozenten zu ersetzen, um beispielsweise eine Absage des Trainings zu verhindern.

Wir erstellen entsprechende Trainings- und Veranstaltungsunterlagen nach bestem Kenntnisstand und Wissen. Aura übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit, Aktualität oder Vollständigkeit der Unterlagen.

Nutzungseinschränkung und Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller relevanten Zahlungsvereinbarungen durch den Kunden behält sich Aura das uneingeschränkte Eigentum an Leistungen und Veranstaltungsmaterialien vor. Der Kunde hat kein Recht, Trainings- und Veranstaltungsmaterialien an unbefugte Dritte, also an Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind, weiterzugeben. Die Veröffentlichung von Audio- und Bilddaten sowie digitalen Präsentationen und Skripten (z.B. Sharing) ist strikt untersagt.

Sonderregelungen für Online-Workshops

Durch das Herunterladen oder Streamen eines Online-Seminars erhält der Kunde eine nicht kommerzielle, persönliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Online-Seminars. Es ist dem Kunden untersagt, die Inhalte von Online-Workshops ohne die schriftliche Zustimmung kommerziell zu verwenden, zu kopieren oder unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Ebenso ist es untersagt, das Online-Seminar in Teilen oder vollständig nachzustellen sowie Unterlizenzen für die Workshops zu vergeben.

Foto- und Videoaufnahmen

Bei Trainings und Events von Aura besteht die Möglichkeit, dass Teilnehmer auf Fotos oder Videos aufgenommen werden können. Bitte beachten Sie, dass diese Aufnahmen durch Aura zu Werbezwecken genutzt werden können. Sollte dies der Fall sein, holt Aura selbstverständlich im Voraus das Einverständnis der abgebildeten Person ein. Zudem können während Trainings oder anderer Events Fotoprotokolle mit Bildern von Teilnehmern erstellt werden. Diese Protokolle werden nicht zu Werbezwecken verwendet und nur im Rahmen der Trainings- oder Event-Teilnehmergruppe geteilt. Sollte der Teilnehmer es bevorzugen, nicht im Fotoprotokoll abgebildet zu werden, wendet sich der Teilnehmer an den Dozenten.

Hotelreservierungen

Aus Compliance-Gründen ist jeder Teilnehmer verpflichtet, den Hotelaufenthalt für eine Veranstaltung selbst zu organisieren und zu buchen.

Stand: Mai 2023